Rückgaberecht und Rückgabefolgen
(1) Bei Fernabsatzverträgen kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgegeben. Das Rückgaberecht gilt danach nicht gegenüber Unternehmern und nicht beim Kauf im Ladengeschäft von Lumi-Con. Ein Widerrufsrecht besteht neben dem Rückgaberecht nicht.
(2) Die Frist zur Rücksendung beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung in Textform. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Kunden, Versandkosten werden nicht erstattet. Vor Rücksendung ist in jedem Fall ein Rücknahmeverlangen zu stellen an: Fa. Lumi-Con/Dr. Karl Schrödinger, 14089 Berlin, Setheweg 12, E-Mail: contact@lumi-con.de. Nicht angekündigte und von Luni-Con nicht akzeptierte Rücksendungen werden nicht angenommen.
(3) Der Besteller ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt der Besteller.
(4) Die zurückgegebene Ware muss in einem einwandfreien, zum Wiederverkauf geeigneten Zustand und in der Original-Verpackung sein. Elektronikteile, die der Besteller bereits eingebaut oder bearbeitet hatte, werden nicht zurückgenommen. Ein Rückgaberecht scheidet aus bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Dies schließt beispielsweise auch die Steckermontage an Lumi-Con-Harvestern mit ein.
(5) Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Lumi-Con Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Stand März 2021